AGB

AGB

 AGB 
Allgemeine Vertragsbedingungen bestForm Benedikt und Sybil Pilsl GbR – 
bestForm Firmenfitness GmbH Ulm/Biberach – 
bestForm Heidenheim GbR
Ulm (Stand: 07.2019) 

1. VERTRAGSSCHLUSS 

1.1. Geltung der AGB 
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der bestForm GbR und bestForm GmbH mit ihren Trainierenden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Trainierende sind jene Personen, die aufgrund eines mit bestForm abgeschlossenen Vertrages zur Benutzung des bestForm Studios berechtigt sind. 

1.2. Antrag 
Der Antrag auf Vereinbarung von Trainingseinheiten ist ein bindendes Angebot an bestForm zum Abschluss eines Trainingsvertrages mit bestForm. bestForm kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt bestForm das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. 

1.3. Jugendliche 
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. 

2. NUTZUNG DES STUDIOS 

2.1. Zutritt
Die Nutzung des Studios ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

2.2. Hausordnung 
bestForm ist berechtigt, eine für die Trainierenden verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Trainierender. 

2.3. Trainingspersonal 
Der Trainierende ist berechtigt, das Studio während der Öffnungszeiten zu nutzen. Dabei erfolgt die Betreuung der Trainierenden durch das Trainingspersonal. Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. 

2.4. Das EMS-Training hat eine exakte Dauer von 18 Minuten. 
Der Trainierende ist damit einverstanden, dass zwei Personen zeitgleich am Training teilnehmen können. Das Training als Einzeltraining ist zu erhöhter Gebühr nach Absprache möglich.
Ein Functional Trainings, zu denen auch die Zirkelbox zählt, dauern zwischen 25 und 50 Minuten. Sie dienen zur Verbesserung der Kraft, Kraftausdauer und Koordination. Die Trainer ordnen nach bestmöglichem Können und Wissen die passenden Übungen und passenden Gewichte zu. Sie orientieren sich dabei am individuellen Leistungsstand des Trainierenden. Der Trainierende verpflichtet sich, sich beim Trainer zu melden, falls die gewählten Gewichte als zu schwer empfunden werden. 

2.5. Die vereinbarten Trainingsinhalte können der umseitigen Vertragsvereinbarung entnommen werden. Sie regeln Preis, Art, Häufigkeit und Gruppengröße der betreuten Trainings.

3. PFLICHTEN DES TRAINIERENDEN 

3.1. Änderungen von Mitgliedsdaten 
Der Trainierende ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) bestForm unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die bestForm dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der Trainierende zu tragen. 

4. FÄLLIGKEIT DER BEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG 

4.1. Fälligkeit der Beiträge:
Die Trainingsgebühren werden bei monatlicher Buchung am Ersten eines Monats, bei wöchentlicher Buchung am Dienstag einer Woche im Voraus fällig. Die Anmeldegebühr ist am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. 

4.2. Kosten bei Rückbuchungen 
Der Trainierende ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Trainierenden zu tragen. 

4.3. Zahlungsverzug 
Befindet sich der Trainierende mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Trainingseinheiten entspricht, in Verzug, so ist bestForm berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist bestForm berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. 

4.4. Verzugskosten 
bestForm behält sich das Recht vor, dem Trainierenden Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. 

Beim 10er-Karten-Angebot werden die vertraglich vereinbarte Anzahl an Trainingseinheiten im Voraus oder in wöchentlichen Raten gezahlt. Der Vertrag endet nach Beendigung des letzten Trainings.

5. Stillegung, Kündigung und Kündigung bei Umzug 
Der Trainierende kann seinen Vertrag während eines Kalenderjahres für maximal 2 Monate stilllegen. Der Vertrag verlängert sich dann um die stillgelegte Zeit. Es können nur ganze Monate für die Stilllegung vereinbart werden. Die Stilllegung mus vor Beginn - und kann nicht im Nachhinein - beantragt werden. Bestform berechnet für die Stilllegung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- €. Während der Stilllegungszeit sind keine Trainings im Studio erlaubt.

Der Vertrag verlängert sich um sechs Monate, wenn nicht 8 Wochen vor Ablauf vorher schriftlich gekündigt wird.
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Trainierenden ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel in eine politische Gemeinde, in der kein Bestform Studio besteht und die weiter als 25 km von Ulm entfernt liegt.

6. TRAININGSKLEIDUNG / WÄSCHESERVICE
Der Trainierende erklärt sich damit einverstanden, die passende EMS-Trainingskleidung der Firma Miha Bodytec über das Studio zu erwerben, und bringt diese zu jedem Training mit. Möchte der Trainierende keine Trainingskleidung kaufen, kann er den bestForm-Wäscheservice nutzen. Die Servicegebühr beträgt 3,50 Euro je Nutzung. Der Trainierende ist damit einverstanden, dass bestForm die anfallenden Kosten von seinem Vertragskonto abbucht.
Wurde die Trainingskleidung lediglich vergessen, stellt bestForm Leihkleidung zur Verfügung. Die Servicegebühr beträgt 2,00 Euro je Nutzung, der Trainierende ist damit einverstanden, dass bestForm die anfallenden Kosten von seinem Vertragskonto abbucht.

7. MEMBERCARD
Mit der Membercard werden Trainingserfolge dokumentiert

8. HAFTUNG von bestForm 
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BestForm nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. 
Vertragswesentliche Pflichten dienen der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages, auf deren Einhaltung der Trainierende regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von BestForm auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von BestForm gilt. 

9. DATENSCHUTZ 
BestForm erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Trainierenden, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst BestForm Datum, Uhrzeit und Personennummer des Trainierenden und speichert diese Daten. 
Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

10.1. Änderungen dieser AGB 
BestForm ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. 
Die Änderungen werden wirksam, wenn BestForm auf die Änderungen hinweist, der Trainierende die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist BestForm berechtigt, den Trainingsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. 

10.2. Aufrechnungsverbot 
Der Trainierende darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen BestForm aufrechnen. 

10.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.



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